Wahlen

Infos zu den Landtagswahlen 2027

Die nächste Landtagswahl wird am 18.04.2027 in Schleswig-Holstein stattfinden.

Allgemeine Informationen

Der Landtag ist das gesetzgeberische Organ des Bundeslandes Schleswig-Holsteins. Er wird für fünf Jahre gewählt. Die letzte Landtagswahl fand am 8. Mai 2022 statt. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin bzw. den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein.

Der Landtag besteht aus 69 Abgeordneten. Davon werden 35 durch Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (Erststimmen), die übrigen 34 durch Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien auf der Grundlage der im Land abgegebenen Zweitstimmen und unter Berücksichtigung der in den Wahlkreisen erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern gewählt. Für die Landtagswahl gilt die Sperrklausel, die sog. Fünf-Prozent-Hürde. Davon ausgenommen sind nur Parteien von nationalen Minderheiten, dies sind in SchleswigHolstein die Minderheit der Dänen, die Volksgruppe der Friesen sowie die nationale Minderheit der Sinti und Roma.

Wahlvorschläge können eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des Landeswahlleiters (PDF)

Melden Sie sich gern als Wahlhelfer:in unter: wahlhelfende@luebeck.de oder alternativ online über das Anmeldeformular für Wahlhelfer

FAQ zur Landtagswahl 2027

 

Welche Wahlkreise gibt es in der Hansestadt Lübeck?

Der Landtagswahlkreis 31 Lübeck-Ost umfasst einen Teil der Stadt Lübeck, von dem Punkt, wo die Wakenitz die Stadtgrenze zur Gemeinde Lüdersdorf schneidet, dem Verlauf der Wakenitz folgend bis zum Lübecker Yachtclub. Von dort in nordöstlicher Richtung bis zur Straßenecke Heiligen-Geist-Kamp / Arnimstraße. Dem Heiligen-Geist-Kamp in nördlicher Richtung folgend über die Travemünder Allee in die Straße Sandberg über die Straße Ballastkuhle bis zur Untertrave. Von dort bis zur Mündung der Schwartau, dieser folgend bis zur Bahnlinie, von dort bis zur Grenze der Gemeinde Bad Schwartau.

Der Landtagswahlkreis 32 Lübeck-West umfasst einen Teil der Stadt Lübeck, von dem Punkt, wo die Trave die Stadtgrenze zur Gemeinde Hamberge schneidet, dem Verlauf der Trave und der Kanaltrave folgend, nördlich in die Alte Trave, von dort in den Stadtgraben und in den Wallhafen, von dort in den Klughafen, am Ende des Falkendammes in östlicher Richtung in die Wakenitz bis zum Lübecker Yachtclub. Von dort in nordöstlicher Richtung bis zur Straßenecke Heiligen-Geist-Kamp / Arnimstraße, dem Heiligen-Geist-Kamp in nördlicher Richtung folgend über die Travemünder Allee in die Straße Sandberg über die Straße Ballastkuhle bis zur Untertrave. Von dort bis zur Mündung der Schwartau, dieser folgend bis zur Bahnlinie, von dort bis zur Grenze der Gemeinde Bad Schwartau.

Der Landtagswahlkreis 33 Lübeck-Süd umfasst einen Teil der Stadt Lübeck, von dem Punkt, wo die Trave die Stadtgrenze zur Gemeinde Hamberge schneidet, dem Verlauf der Trave und der Kanaltrave folgend, nördlich in die Alte Trave, von dort in den Stadtgraben und in den Wallhafen, von dort in den Klughafen, am Ende des Falkendammes in östlicher Richtung in die Wakenitz. Dieser folgend bis zur Stadtgrenze mit der Gemeinde Lüdersdorf. südlich folgender Linie gelegen: Von dem Punkt, wo die Trave die Stadtgrenze zur Gemeinde Hamberge schneidet, dem Verlauf der Trave und der Kanal-Trave folgend, nördlich in die Alte Trave, von dort in den Stadtgraben und in den Wallhafen, von dort in den Klughafen, am Ende des Falkendammes in östlicher Richtung in die Wakenitz. Dieser folgend bis zur Stadtgrenze mit der Gemeinde Lüdersdorf.

 

 

Wer ist wahlberechtigt?

Ein Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich hier gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung innerhalb und außerhalb des Landes haben.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge einer strafrichterlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht besitzen, § 7 Landeswahlgesetz.

Die in Schleswig-Holstein lebenden Angehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) haben im Gegensatz zu den Wahlen in den Gemeinden und Kreisen zur Landtagswahl kein Wahlrecht.

 

 

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 16. März 2027 als Information für die Wähler:innen zugestellt. Für die Ausübung des Wahlrechtes ist die Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nicht erforderlich, die Vorlage des Personalausweises ist ausreichend.

Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Hansestadt Lübeck aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

 

 

Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie bis spätestens zum 16. März 2027. Hier sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. Auch einen Hinweis zur Barrierefreiheit des Wahlraumes ist hier mit angegeben. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Voraussetzungen zur Wahlberechtigung erfüllen, wenden Sie sich bitte an das

Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck
Rathaus, Große Börse, Breite Straße 62
Tel.: (0451) 122-4040 E-Mail: wahlen@luebeck.de

 

 

Was ist, wenn ich umgezogen bin?

Bei An- oder Ummeldung in Lübeck erhalten Sie von der Meldebehörde entsprechende Informationen.

 

 

Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?

Verloren gegangene Wahlbenachrichtigungen werden nicht ersetzt. Sie können aber in Ihrem zuständigen Wahlbezirk trotzdem wählen, wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

 

 

Briefwahl vorab vor Ort

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Wer die Unterlagen persönlich in der WahlZentrale im Rathaus in der Großen Börse abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden ab dem 17. März 2027 bis zum Freitag 16. April 2027 ausgehändigt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht persönlich im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen ab dem 8. März bis 14.04.2027 online per QR-Code beantragt werden.

Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen schriftlich und nutzen hierfür die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens. Oder Sie schicken unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine E-Mail an wahlen@luebeck.de.

In den Bürgerservicebüros St. Lorenz, St. Gertrud (Meesenring) und Kücknitz (Kirchplatz) sind die Briefwahlunterlagen während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung an den Ticketschaltern erhältlich.

 

 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der WahlZentrale in der Großen Börse im Lübecker Rathaus:

  • Vom 17. März bis 16. April von Montag, Dienstag, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr
  • Sonderservice: Am Samstag, 03. April und Samstag 10.04.2027 ist die WahlZentrale ebenfalls von 9 bis 12 Uhr geöffnet.
  • Hinweis: Freitag, 16. April 2027, ist die Wahl-Zentrale von 9 bis 15 Uhr geöffnet.

 

 

Wie kann am Wahltag gewählt werden und was muss ich mitbringen?

Am Sonntag, 18. April 2027 sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Bitte bringen Sie zur Stimmenabgabe Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit. Dies erleichtert die Arbeit der ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen.

Sollten Sie nicht im Besitz Ihrer Wahlbenachrichtigung sein, können Sie unter Vorlage eines gültigen Ausweises trotzdem wählen.

Wenn Sie einen Wahlschein beantragt und vorliegen haben, können sie am Wahltag unter Vorlage Ihres Wahlscheines auch in einem anderen Wahlbezirk des jeweiligen Landtagswahlkreises wählen.

 

 

Wie wird gewählt?

Auf dem Stimmzettel (erhalten Sie vom Wahlvorstand im Wahllokal) kreuzen Sie in der dafür vorgesehenen Wahlkabine den Direktkandidaten / Direktkandidatin mit Ihrer Erststimme und die Partei ihrer Wahl mit Ihrer Zweitstimme an.

Im Anschluss falten Sie den Stimmzettel in der Kabine, bevor Sie ihn in die gekennzeichnete Wahlurne einwerfen.

Hinweis: In die Wahlkabine dürfen nur Sie alleine (Ausnahme: Babys). Den Aufforderungen des Wahlvorstandes ist Folge zu leisten.

 

 

Wo befindet sich mein Wahllokal?

Die Wahllokale sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.

Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, können Sie Ihr Wahllokal im Internet im Wahlraumfinder nachsehen oder bei der Wahl-Zentrale unter der Telefonnummer (0451) 122-4040 ab dem 8. März 2027 erfragen. (Ausschlaggebend ist Ihre Meldeadresse)

 

 

Ist mein Wahllokal barrierefrei?

Ob ihr Wahllokal barrierefrei ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung bzw. Sie finden einen Hinweis darauf im Wahlraumfinder.

 

 

Stehe ich im Wählerverzeichnis?

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Im Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Hansestadt Lübeck kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis aufgeführten Daten prüfen.

Dazu wird das Wählerverzeichnis in der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck vom 30. März - 2. April 2027 zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis müssen spätestens bis zum 2. April 2027, innerhalb der Öffnungszeiten der Wahl-Zentrale, eingelegt werden.

 

 

Was ist, wenn ich am Wahltag krank werde?

Bei einer kurzfristig auftretenden Erkrankung, kann eine Person schriftlich bevollmächtigt werden, die Briefwahlunterlagen in der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck, Große Börse, Breite Straße 62 abzuholen. Die Abholung der Unterlagen muss bis spätestens 15 Uhr am Wahltag erfolgen. Die Unterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahltag in der Wahl-Zentrale abgegeben werden.

 

 

Gibt es Hilfen für körperlich beeinträchtigte sowie blinde und sehbehinderte Menschen?

Hinweise an Wählerinnen und Wähler mit Behinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung sowie an blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler:

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist die rechte obere Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. Über den Stimmzettel kann dann eine Schablone gelegt werden, die bei der Stimmabgabe unterstützt. Diese Schablone wird vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein ausgegeben. Somit können blinde und sehbehinderte Menschen eigenständig an der Wahl teilnehmen.

Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer (0451) 1224040 oder im Wahlraumfinder, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer (0451) 4085080 (BSVSH, info@bsvsh.org).

Weitere Infos in Leichter Sprache, Gebärdensprache und anderen Sprachen erhalten Sie unter www.wahlen.sh oder (0431) 9887766

 

 

Wo sehe ich die Wahlergebnisse?

Am Wahltag beginnt um 18 Uhr die Auszählung der Stimmen in den Wahl- und Briefwahlbezirken. Die Einzelergebnisse aus Lübeck sehen Sie fortlaufend am Wahlabend in der Wahl-Zentrale der Hansestadt Lübeck, Breite Straße 62, Große Börse (ab 18 Uhr).

Eine Übersicht zu den aktuellen Wahlergebnissen finden Sie am Wahlabend in der Wahlstatistik-App. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail an wahlen@luebeck.de oder telefonisch unter der Rufnummer (0451) 1224040.

Den statistischen Wahlbericht finden Sie später hier.

 

Kommende Wahltermine

18. April 2027 | Landtagswahl
1. Halbjahr 2028 | Kommunalwahl
1. Halbjahr 2028 | Seniorenbeiratswahl
1. Halbjahr 2029 | Bundestagswahl
1. Halbjahr 2029 | Europawahl
2. Halbjahr 2029 | Bürgermeisterwahl

 

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